Zurück
Das Wildnisgebiet

Das Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal bewahrt mit dem Urwald Rothwald den größten Urwaldrest des gesamten Alpenbogens und ist seit 2017 UNESCO-Weltnaturerbe.

Zurück
Haus der Wildnis

Dem Urwald so nah wie nie! Das Haus der Wildnis und seine Ausstellunggeben dank moderner Technik einmalige Einblicke in den größten Urwald des Alpenbogens.

Zurück
Klimapartnerschaft

Die Belastung unseres Planeten auf ein global verträgliches Maß zu senken, ist die größte Herausforderung dieses Jahrhunderts.

Zurück
Information

Die Schutzgebietsverwaltung des Wildnisgebietes Dürrenstein-Lassingtal hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen eine emotionale Verbundenheit mit der Natur zu ermöglichen.

Welchen Nutzen hat Naturschutz für uns?

Klimapartnerschaft
Artikel
Durch die Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme wird besonders der ökonomische Nutzen diskutiert.

Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme

Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme sollen in der EU bis zum Jahr 2050 geschädigte Ökosysteme und Lebensräume in einen guten Zustand versetzt werden.

Intakte Ökosysteme sind die Grundlage unseres Lebens. Sie sichern Wohlstand und Gesundheit, fördern die Artenvielfalt, speichern Kohlenstoff, regulieren den Wasserhaushalt und liefern nachhaltige Rohstoffe sowie Lebensmittel. Zudem schützen sie vor Naturgefahren und bieten wertvolle Erholungsräume.

Doch in Europa sind über 80 % der geschützten Lebensräume in schlechtem Zustand. Ursachen sind unter anderem nicht nachhaltiger Konsum, hohe Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung – sie gefährden unsere natürlichen Grundlagen und erschweren Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Die geplante EU-Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme will dem entgegenwirken. Ziel ist es, lebenswichtige Naturleistungen wie fruchtbare Böden, sauberes Wasser, Kohlenstoffspeicherung und Bestäubung zu sichern – und damit unsere Lebensgrundlage dauerhaft zu bewahren.

2022 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme vor. Ziel ist es, diese nach und nach in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen – zum Schutz der Artenvielfalt, für mehr Klimaschutz und widerstandsfähigere Ökosysteme. Die Verordnung baut auf bestehenden Strategien wie dem EU-Green Deal und der Biodiversitätsstrategie 2030 auf, geht aber darüber hinaus: Erstmals werden auch Wirtschaftswälder, städtisches Grün und landwirtschaftliche Flächen einbezogen. Nach mehreren Verhandlungsrunden stimmte das Europäische Parlament im Februar 2024 dem Gesetz zu. Am 17. Juni 2024 folgte die Zustimmung des EU-Rats – die Verordnung ist damit beschlossen.

Die wichtigsten Inhalte

- Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands geschädigter FFH-Lebensraumtypen

- Mehr Schutz für Grünflächen, Insekten und Gewässer

- Mehr Vielfalt in Agrarlandschaft

- Mehr Vielfalt in Wäldern:

Auch die biologische Vielfalt in den Wäldern nimmt in der Verordnung einen hohen Stellenwert ein. Auf nationaler Ebene ist bis 2030 ein Aufwärtstrend beim Index häufiger Waldvogelarten und von mindestens sechs der nachfolgenden sieben Indikatoren bis 2030 zu erzielen: (a) stehendes, (b) liegendes Totholz, (c) Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur, (d) Waldvernetzung, (e) Bestände an organischem Kohlenstoff, (f) Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten, (g) Vielfalt der Baumarten.

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind in Österreich insbesondere die Bundesländer, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), Regionen und Wasserwirtschaft (BML) und die Gemeinden verantwortlich.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.

Ökonomischer Nutzen

Die Renaturierung beeinträchtigter Ökosysteme im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und des EU-Green Deals bringt zahlreiche positive wirtschaftliche Auswirkungen mit sich: Sie unterstützt den ökologischen und sozialen Wandel, begünstigt die Entstehung hochwertiger Arbeitsplätze und fördert ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum.

Nutzen übersteigt Kosten! 

"Die Wirkungsanalyse der EU-Kommission beziffert eine Reihe ökonomischer Vorteile bis zum Jahr 2070: Jeder Euro, der in die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme investiert wird, generiert einen Mehrwert von durchschnittlich EUR 12 (8 bis 38 Euro). Der Zahlenvergleich macht deutlich: Die Kosten der Umsetzung der Verordnung geschädigter Ökosysteme von EUR 154 Mrd. fallen im Vergleich zum daraus resultierenden Nutzen von EUR 1.860 Mrd. und im Vergleich zu den Kosten des Nicht-Handelns (EUR 1.700 Mrd.) gering aus." - umweltbundesamt.at

Dieser Nutzen ist auch für Österreich laut Berechnungen 12 mal höher als die Kosten. Demnach lässt sich sagen: 

Für jeden investieren Euro bekommen wir 12€ zurück!

Beispiele für Vorteile wiederhergestellter Ökosysteme

  • Schutz bzw. Wiederherstellung natürlicher Waldökosysteme für Sicherung der vielfältigen Ökosystemdienstleistung wie Kohlenstoffsenke, Wasserspeicher, etc.
  • Moore gelten als die weltweit effizientesten Kohlenstoffspeicher. Degradierte Moore verursachen aktuell 220 Mio Treibhausgas-Emissionen. Allein der Nutzen der Kohlenstoffspeicherung durch die Wiederherstellung dieser Ökosysteme wird mit einem Wert von EUR 11 – 13 Mrd. beziffert.
  • Renaturierung von Flussökosystemen bietet besseren Schutz vor Überschwemmungen (bedeutet höherer Immobilienwert, höhere Wasserverfügbarkeit, höhere Gewinne im Tourismussektor - berechnete Nutzen beläuft sich für diese Ökosysteme auf EUR 862 – 1.053 Mrd)
  • Wiederherstellung von gesunden Bestäuber-Populationen (EUR 5 Mrd.)
  • Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen für bessere Bodenqualität, verringerte Bodenerosion, ein vermehrtes Auftreten von Bestäuber-Insekten sowie geringere Schädlingsdichten und verstärkte natürliche Schädlingsbekämpfung.

Natur hat einen intrinsischen Wert - allein durch ihre Existenz ist sie es wert geschützt zu werden. Doch in heutigen Zeiten müssen wir uns auch immer mehr darauf hinweisen, um auf die Dringlichkeit des Naturschutzes aufmerksam zu machen, dass Naturschutz gleichzeitig auch Menschenschutz bedeutet!